Für Beschäftigte des Baugewerbes und des Bauhilfsgewerbes bestehen bei der Arbeit auf Baustellen erhebliche Unfallgefahren. Im Vergleich zu ortsfesten Betriebsstätten ereignen sich auf Baustellen wesentlich häufiger Arbeitsunfälle, oft mit schweren oder tödlichen Folgen. Wegen des hohen Anteils von tödlichen und schweren Arbeitsunfällen sind Baustellen weiterhin ein Präventionsschwerpunkt der Arbeitsschutzverwaltung und der Unfallversicherungsträger. In dieser Kategorie finden Sie Informationen und Regeln zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf Baustellen.
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- RAB 30 "Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellenV)" Die RAB beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderliche Qualifikation und seine Aufgaben. Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder.
- Handlungskonzept zur Baustellenverordnung Handlungskonzept für den Bauherrn und von ihm Beauftragte zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung des Bauprozesses.
- Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (BGV C 22; bisher VBG 37) Text der Unfallverhütungsvorschrift mit Durchführungsanweisungen.
- Baustellenverordnung (BaustellV) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV). [Deutschland]