Hier finden Sie Seiten, die sich mit der Meinungsfreiheit nach Artikel 19 der UN-Resolution befassen:
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Quelle: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte / Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Quelle: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte / Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
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