Hier finden Sie Sites, die sich mit dem Recht auf Leben nach Artikel 3 der UN-Resolution befassen:
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Quelle: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte / Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Quelle: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte / Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
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