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Der Begriff "Tierrechte" wurde parallel zu dem der "Menschenrechte" gebildet. Zugrunde liegt der Gedanke, dass Tiere als empfindungs- und leidensfähige Wesen nicht nur vor Misshandlungen geschützt werden müssen, sondern selbst Träger einklagbarer Grundrechte sein sollten, wie des Rechtes auf Leben, auf Unversehrtheit und auf ihrer Art angemessene Lebensbedingungen, dass also die ethischen Maßstäbe, die den Umgang unter Menschen regeln, auch auf Tiere anzuwenden sind.

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