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Die Bezeichnung „Delikatesse“ ist, wie auch die Bezeichnung Feinkost, gesetzlich nicht geregelt wodurch sie werblich beliebig verwendet wird und häufig auch Trends unterworfen ist.

Im zeitgemässen Kontext versteht man unter einer Delikatesse besondere oder mit besonderer Sorgfalt ausgewählte Lebensmittel, die nicht zum alltäglichen Bedarf gehören und durch einen besonderen Wohlgeschmack erfreuen, so genannte „Gaumenkitzler“ oder „Leckereien“.

Die Produkte werden meistens überwiegend handwerklich mit einem besonders hohen Qualitätsanspruch an Rohstoffe, Zutaten und Produkt in "Kleinserien" hergestellt und repräsentieren damit eigentlich eine Leistung der Kochkunst. Ausnahmen davon stellen schwach verarbeitete Lebensmittel dar, wie beispielsweise Austern, Kaviar, Garnelen, Hummer oder gehobelte Trüffel.

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