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Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber in der Regel einen Anspruch auf Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Dabei müssen sowohl in formeller, als auch inhaltlicher Hinsicht verschiedene Details und Besonderheiten beachtet werden. Der Arbeitgeber ist dabei einerseits zur wahrheitsgemäßen Beurteilung verpflichtet, muss aber andererseits eine wohlwollende Bewertung vornehmen, um das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht zu behindern. In diesem Spannungsfeld hat sich eine Art "Geheimsprache" entwickelt, die hintergründig etwas ganz anderes meint, als vordergründig zu erkennen ist.

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