WirtschaftsauskünfteWeb Directory

Wirtschaftsauskünfte werden an Firmen erteilt, welche diese im Rahmen von Bonitätsprüfungen nutzen. Dafür muss gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz vom anfragenden Unternehmens ein berechtigtes Interesse erklärt werden. Ein berechtigtes Interesse liegt zum Beispiel bei Geschäftsanbahnungen, bei Forderungseinzügen und bei Kauf- Miet- Leasingsvertragsabschlüssen vor.

Regelmäßig besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsauskunfteien und Inkassobüros.

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