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Leasing ist eine Finanzierungsalternative, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird.

Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 zum 25.12.2008 zählt das Finanzierungsleasing zu den Finanzdienstleistungen (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 und 10 des Gesetzes über das Kreditwesen – KWG). Die Unternehmen, die Finanzierungsleasing betreiben, benötigen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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