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Handverletzungen haben den größten Anteil bei gewerblichen Unfällen. Deshalb sind Hände und Unterarme vor mechanischen, thermischen und chemischen Gefahren, radioaktiver und bakteriologischer Kontamination sowie vor Berührung elektrischer Spannung und sonstigen Gefährdungen zu schützen. Schutzhandschuhe für den Körperschutz gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) der Beschäftigten.

Die EN-Norm DIN EN 420, Allgemeine Anforderungen für Handschuhe, legt u. a. neue Bezeichnungen für die Handschuhgrößen fest, wobei die Form der Handschuhe unberücksichtigt bleibt. Für bestimmte Schutzbereiche gibt es eigene EN-Normen. Die Kennzeichnung der Schutzbereiche erfolgt durch Piktogramme, die auf der Verpackung bzw. in der Gebrauchsanweisung angebracht und erläutert werden müssen.

Jeder Schutzhandschuh muss wie folgt gekennzeichnet sein:
- Name des Herstellers oder seines Beauftragten
- Handschuhbezeichnung (Artikelname oder -code)
- Größe
- CE-Kennzeichnung

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Angaben zu den Rechtsgrundlagen auf die deutschen Vorschriften beziehen. In den anderen Ländern gibt es vergleichbare Regelungen.

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