ZusatzstoffeWeb Directory

Grundsätzlich unterliegt der Umgang mit Lebensmitteln in der EU einem strikten Verfälschungs- und Täuschungsverbot. Für die Verarbeitung, Frischhaltung (Konservierung) und zur Darstellung der erwartungsgemäßen Produkteigenschaften ist der Einsatz von Zusätzen nach EU-weiten und nationalen Zusatzstoffverordnungen in vorgeschriebenen Grenzen erlaubt.

Backtriebmittel, Pökelmittel, Umrötungsmittel, Aromen, Süß- und Farbstoffe etc. sind als klassische Zusatzstoffe für die Verwendung in Lebensmittel und Umhüllungen genehmigungspflichtig und kennzeichnungspflichtig, was sich in Europa in den sog. "E-Nummern" ausdrückt.

Produktuntypische Konservierungsstoffe unterliegen inzwischen dem Verwendungsverbot. In Risikolebensmitteln, wie Krabben, Currywürsten und Hackfleisch, sind Konservierungszusätze Voraussetzung für Verarbeitung und Inverkehrbringen.

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