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Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Steuerberatung.

Steuerberatung ist nur für diejenigen Personen bzw. Unternehmen erlaubt, die die Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 3 StBerG haben.

Dies sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberatungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Buchprüfungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften.

Beispiele für mögliche Leistungen:

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