Die maritime Bewachung von Seeschiffen ist ein Zweig der mit teilweise mittelschweren Waffen bewaffneten Sicherheitsdienste, die nach dem International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code) arbeiten.
Speziell für Dienstleister auf Schiffen unter deutscher Flagge gilt die Genehmigungspflicht für bewaffnete Dienstleistungen zur Piratenabwehr auf Seeschiffen ab dem 1.12.2013 – unabhängig vom Sitz ihrer Niederlassung – durch das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) [Sammelausfuhrgenehmigung von Waffen und Munition auf Schiffen unter deutscher Flagge].
Speziell für Dienstleister auf Schiffen unter deutscher Flagge gilt die Genehmigungspflicht für bewaffnete Dienstleistungen zur Piratenabwehr auf Seeschiffen ab dem 1.12.2013 – unabhängig vom Sitz ihrer Niederlassung – durch das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) [Sammelausfuhrgenehmigung von Waffen und Munition auf Schiffen unter deutscher Flagge].
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