Archivierung

Unter elektronischer Archivierung wird die langzeitige, unveränderbare und mit Datenbanken erschließbare Aufbewahrung von Informationen verstanden.

Langzeitarchivierung ist die Aufbewahrung über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren. Revissionssichere Archivierung ist die Aufbewahrung entsprechend den Vorgaben von HGB (Handelsgesetzbuch), AO (Abgabenordnung) und GoBS (Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung/Speicherführung).

Die Kategorie beinhaltet Produktanbieter von elektronischen Archivsystemen und Informationsanbieter zum Thema Archivierung.

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