Kinder- und Jugendarbeitsschutz

Kinder und Jugendliche sollen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden. Diese Kategorie informiert über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Kinder und Jugendliche, d.h. für Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

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