Demokratisches Rechtsleben

Als konkrete Umsetzung der sozialen Dreigliederung im Rechtsleben wird seit einigen Jahrzehnten vermehrt auf die Bedeutung der direkten Demokratie hingewiesen (Schilinski, Beuys, Heidt, Meyer). Ein Staat, der sich auf seine eigentlichen Aufgaben beschränkt, erlaubt ein Mehr an Demokratie, weil er nur noch Entscheidungen zu treffen hat, die weder besondere Fähigkeiten noch Erfahrungen verlangen. Die repräsentative Demokratie kann auf ein Minimum reduziert werden.

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