Fahrerlaubnis

"Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen." So schreibt es § 2 Absatz 1 des deutschen Straßenverkehrsgesetzes vor; ähnliche Regelungen gibt es weltweit.

Diese Kategorie enthält Seiten, die sich mit Erwerb und Entzug der Fahrerlaubnis, mit den Eignungskriterien usw. befassen.

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