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Für Zeitarbeit lassen sich im deutschen Sprachraum mehrere Synonyme finden. So sind sowohl die Bezeichnungen Leiharbeit als auch Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland sehr weit verbreitet. In Österreich ist insbesondere von Personalbeistellung oder Arbeitskräfteüberlassung die Rede. In der Schweiz werden überwiegend die Begriffe Personalverleih und Personalleasing verwendet. Die unterschiedlichen Bezeichnungen resultieren insbesondere aus der unterschiedlichen Bezeichnung der gesetzlichen Normen, die diesen Bereich ausgestalten.

Trotz unterschiedlicher Bezeichnungen ist das dahinterstehende Konzept nahezu identisch. Kennzeichnend für Zeitarbeit ist ein Dreiecksverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer, Verleih- und Entleihfirma. Der Leiharbeitnehmer wird bei der Verleihfirma (das Zeitarbeitsunternehmen) angestellt und verfügt dort über die normalen Arbeitnehmerrechte. Die Arbeitsleistung erbringt der Leiharbeitnehmer jedoch bei Entleihfirmen.

Vorteile für Zeitarbeit ist die Flexibilität, so dass Auftragsspitzen oder Personalengpässe auf Grund von Krankheit oder Urlaub in den Entleihfirmen besser kompensiert werden können. Auf Arbeitnehmerseite bieten Zeitarbeitsjobs auch Möglichkeiten zum (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben, da nicht selten eine Festanstellung im Entleihunternehmen nach einer Leihphase erfolgt (Stichwort: Integrationsleasing).

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